Wie SZ: LG München I: “Filter gegen Wettbewerbsverstöße” …. Re: - Urteil gegen Microsoft wegen Web-Patent …

> > Matthias Bodenstein schrieb am 15. Januar 2004 14:13
> > >
> > > Was halten Sie von diesem Patent, wenn man mal alle Gesetze beiseite
> > > läßt und es mal nur nach 1. gesunden Menschenverstand und 2.
> > > moralischen Aspekten betrachtet.
> > >
> >
> > Dazu müßte ich
> > a)
> > mir die US-PS beschaffen (geht auch online) und diese durcharbeiten.
> > …
>
> Nein das meinte ich nicht. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob Sie
> dieses Patent sozusagen “aus dem Bauch heraus” persönlich als gerecht
> empfinden, OHNE Betrachtung des geltenden Patentrechts.
>
OHNE jeder Kritik an dieser News von Herrn Kuri - aber ich beurteile
Fälle grundsätzlich nur wenn ich die Fakten kenne und nicht “aus dem
Bauch heraus”.
Der Gerichtsreporter der SÜDDEUTSCHE ZEITUNG hatte einmal ein Bericht
gebracht, wonach das LG München I entschieden hätte, dass ein
Lastminute-Anbieter verpflichtet wäre “einen Filter gegen
Wettbewerbsverstöße” auf seiner Seite zu haben - das was er
geschrieben hatte war blanker Unsinn.
Sachverhalt:
Lastminute-Anbieter dürfen als solche nur Reisen anbieten, deren
Antrittsdatum nicht mehr als 2 Wochen i.d. Zukunft liegt, sonst wären
es keine Lastminute-Angebote = wettbewerbswidrig.
Man konnte in der betreffenden Suchmaske in einem Feld das gewünschte
Reiseantrittsdatum eingeben und bekam in diesem Fall(!!!) auch Reisen
angezeigt, deren Antrittsdatum mehr als 2 Wochen i.d. Zukunft lagen =
wettbewerbswidrig.
Der zitierte “Filter gegen Wettbewerbsverstöße” war somit nur die
IF-THEN-ELSE- Bedingung:
#IF Reiseantrittsdatum < (Systemdatum 14 Tage) THEN Datensatz
ausgeben
ELSE Hinweis ausgeben.#
also eine Zeile Programmcode in dem Angebotssystem.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

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Date posted: Samstag, September 27th, 2008 11:02 | Under category: Allgemein
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